AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Verkäufe der Hilltop Cycles GmbH (nachfolgend «Hilltop Cycles»), insbesondere für den Verkauf von Fahrrädern, Reparaturen und Serviceleistungen, Vermietungen (Testbikes) sowie Zubehör und Ersatzteile.
Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen oder dem Kauf von Produkten anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlich.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die ausdrückliche oder konkludente Annahme eines Angebots von Hilltop Cycles durch den Kunden zustande, beispielsweise durch den Kauf im Ladengeschäft, die schriftliche Annahme eines Kostenvoranschlags oder die Unterzeichnung eines Mietvertrags.
Bei Bestellungen mit Lieferpflicht informiert Hilltop Cycles den Kunden über die voraussichtlichen Lieferzeiten. Liefertermine gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, als unverbindlich.
Hilltop Cycles haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch Dritte verursacht werden, insbesondere durch Hersteller, Lieferanten oder Transportunternehmen. Bei erheblichen und andauernden Lieferverzögerungen sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (MWST). Preisänderungen sowie Irrtümer bleiben vorbehalten.
Die Zahlung erfolgt in bar, per Kredit- oder Debitkarte oder nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Bei Spezialbestellungen, Sonderanfertigungen oder reservierten Produkten kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Kaufpreises verlangt werden.
Bei Zahlungsverzug ist Hilltop Cycles berechtigt, Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR sowie allfällige Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.
4. Werkstattleistungen
Reparaturen und Servicearbeiten werden fachgerecht und mit branchenüblicher Sorgfalt ausgeführt.
Kostenvoranschläge werden mit CHF 59.– verrechnet und sind unverbindlich. Bei Annahme des Auftrags werden die Kosten für den Kostenvoranschlag nicht verrechnet. Überschreiten die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 15 %, informiert Hilltop Cycles den Kunden vor Durchführung der Mehrarbeiten und holt dessen ausdrückliche Zustimmung ein.
Der Kunde wird nach Fertigstellung der Arbeiten informiert.
Nicht abgeholte Fahrräder werden ab dem ersten Monat nach schriftlicher Abholungsaufforderung mit einer Lagergebühr von CHF 10.– pro angefangenem Tag belastet. Nach Ablauf von 3 Monaten und nach erfolgloser schriftlicher Mahnung ist Hilltop Cycles berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden einzulagern, zu verwerten oder fachgerecht entsorgen zu lassen. Ein allfälliger Verwertungserlös wird nach Abzug offener Forderungen sowie Lager- und Entsorgungskosten an den Kunden ausbezahlt.
Hilltop Cycles übernimmt keine Haftung für bereits bestehende Schäden oder Mängel am Fahrzeug, sofern diese bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten wurden.
5. Verkauf von Fahrrädern und Zubehör
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Hilltop Cycles gemäss Art. 715 ZGB.
Gebrauchte Fahrräder:
Gebrauchte Fahrräder werden unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung verkauft, soweit gesetzlich zulässig. Offensichtliche Mängel werden dem Käufer vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
Rückgabe und Umtausch:
Im stationären Handel besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Umtauschrecht. Kulanzregelungen erfolgen freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Umtausch oder die Ausstellung eines Gutscheins bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
6. Gewährleistung und Garantie
Gesetzliche Gewährleistung:
Für neue Waren gilt die gesetzliche Mängelhaftung gemäss Art. 197 ff. OR für die Dauer von zwei Jahren ab Kaufdatum. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.
Herstellergarantie:
Zusätzlich können Herstellergarantien gelten. Umfang und Dauer richten sich ausschliesslich nach den jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers. Garantieansprüche setzen insbesondere voraus: bestimmungsgemässen Gebrauch, regelmässige Wartung, keine unsachgemässen Veränderungen oder Umbauten sowie Vorlage des Kaufbelegs.
Ausschluss:
Von der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden infolge von normalem Verschleiss, unsachgemässer Nutzung, Unfällen oder Stürzen, mangelnder Wartung, Eigenreparaturen sowie nicht autorisierten Umbauten oder Tuningmassnahmen.
7. Haftungsbeschränkung
Hilltop Cycles haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Hilltop Cycles nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust.
Die Haftung für Schäden an eingelagerten oder zur Reparatur übergebenen Fahrzeugen ist auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Schadensentstehung beschränkt.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
8. Vermietung und Testbikes
Die Bedingungen für Vermietungen und Testfahrten, insbesondere Mietdauer, Mietpreis, Kaution und Selbstbehalt, werden im Einzelfall schriftlich vereinbart.
Die Fahrräder sind sorgfältig zu behandeln und ausschliesslich bestimmungsgemäss zu verwenden.
Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl, die insbesondere durch unsachgemässe Nutzung, Stürze, grobe Fahrlässigkeit oder Missachtung von Sicherheitsanweisungen entstehen.
Hilltop Cycles empfiehlt dem Mieter, vor Antritt der Mietfahrt eine geeignete Versicherungsdeckung (z. B. über eine bestehende Hausrat- oder Haftpflichtversicherung) zu prüfen. Besteht keine Versicherungsdeckung, haftet der Mieter bei Diebstahl in vollem Umfang.
Hilltop Cycles empfiehlt das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms während sämtlicher Test- und Mietfahrten.
9. Datenschutz
Hilltop Cycles bearbeitet Personendaten ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG). Bearbeitet werden insbesondere Name, Adresse, Kontaktdaten, Kauf- und Servicehistorie sowie Zahlungsinformationen.
Die Datenbearbeitung erfolgt ausschliesslich zur Vertragsabwicklung, zur Durchführung von Reparaturen und Garantieleistungen, zur Kundenkommunikation sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Kundendaten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der genannten Zwecke oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
Betroffene Personen haben insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Datenbearbeitung im gesetzlich vorgesehenen Rahmen.
Anfragen zum Datenschutz können an die auf hilltopcycles.ch publizierten Kontaktangaben gerichtet werden. Weitere Informationen befinden sich in der Datenschutzerklärung auf hilltopcycles.ch.
10. Änderungen der AGB
Hilltop Cycles behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version. Die aktuelle Fassung ist jederzeit auf hilltopcycles.ch abrufbar.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Rotkreuz (Kanton Zug), soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vorgehen.